Das Gesellschaftsrecht bildet den Kernbereich des Unternehmensrechts: es regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen, in denen Sie Ihr Unternehmen führen. Es regelt die zulässigen Unternehmensformen und deren Gründung und Beendigung, macht Vorgaben für die inneren Strukturen (Willensbildungen und Verhältnisse der am Unternehmen Beteiligten untereinander und bestimmt schließlich den Auftritt des Unternehmens gegenüber außenstehenden Dritten (Vertretungsmacht und Haftung).
Meine Kernbereiche:
Ihnen stehen verschiedene Organisationsformen zur Auswahl:
Ich betreue die beteiligten
bei den sich daraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen.
Bei der Unternehmensgründung (Start-Up) berate ich Sie individuell bei der Wahl der für Ihre speziellen Bedürfnisse passenden Gesellschaftsform, über die Ihnen daraus entstehenden Rechte und Pflichten und zu den rechtlichen Fragen der Unternehmensfinanzierung. Ich begleite Sie bei der Gründung und erstelle Ihren Gesellschaftsvertrag.
Bei Unternehmenskäufen und –Fusionen (M&A), Umwandlungen oder Satzungsänderungen, beim Gesellschafterstreit oder Fragen der Haftung der
Beteiligten (z. B. Geschäftsführerhaftung) stehe ich Ihnen als Annwalt zur Seite.
Wollen Sie in ein Unternehmen investieren? Ich berate Sie zu den verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten wie