Gesellschaftsrecht

Basis Ihres Unternehmens: Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht | Kappe Rechtsanwalt in Augsburg

Das Gesellschaftsrecht bildet den Kernbereich des Unternehmensrechts: es regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen, in denen Sie Ihr Unternehmen führen. Es regelt die zulässigen Unternehmensformen und deren Gründung und Beendigung, macht Vorgaben für die inneren Strukturen (Willensbildungen und Verhältnisse der am Unternehmen Beteiligten untereinander und bestimmt schließlich den Auftritt des Unternehmens gegenüber außenstehenden Dritten (Vertretungsmacht und Haftung).


Ihnen stehen verschiedene Organisationsformen zur Auswahl:

  • Einzelunternehmen/eingetragener Kaufmann
  • Personengesellschaft (unter anderem Gesellschaft bürgerlichen Rechts/GbR, Offene Handelsgesellschaft/OHG, Kommanditgesellschaft/KG oder GmbH & Co. KG, Partnerschaftsgesellschaft mit oder ohne beschränkter Berufshaftung)
  • Kapitalgesellschaft (unter anderem Unternehmergesellschaft/UG, Gesellschaft mit beschränkter Haftung/GmbH, Aktiengesellschaft/AG).

Ein Unternehmen ist ein lebendiger Organismus und im Wirtschaftsleben ständigen Veränderungen unterworfen.

Ich betreue die beteiligten

  • Gesellschafter,
  • Geschäftsführer,
  • Vorstände,
  • Aufsichtsräte und Beiräte,

bei den sich daraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen.


Von der Gründung bis zur Fusion

Bei der Unternehmensgründung (Start-Up) berate ich Sie individuell bei der Wahl der für Ihre speziellen Bedürfnisse passenden Gesellschaftsform, über die Ihnen daraus entstehenden Rechte und Pflichten und zu den rechtlichen Fragen der Unternehmensfinanzierung. Ich begleite Sie bei der Gründung und erstelle Ihren Gesellschaftsvertrag.

Bei Unternehmenskäufen und –Fusionen (M&A), Umwandlungen oder Satzungsänderungen, beim Gesellschafterstreit oder Fragen der Haftung der Beteiligten (z. B. Geschäftsführerhaftung) stehe ich Ihnen als Annwalt zur Seite.

Wollen Sie in ein Unternehmen investieren? Ich berate Sie zu den verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten wie

  • Stille Gesellschaft,
  • Treuhandschaften,
  • Unterbeteiligungen,
  • Geschäftsanteilsübernahme.