Sie haben Fragen zu Soforthilfen, Rechten und Pflichten Ihres Unternehmens in der Corona-Krise? Rufen Sie mich an: 0821 45 09 98 00.
Oft sind Krisen in Unternehmen nicht selbstverschuldet, sondern von äußeren Faktoren - zum Beispiel verändertem Wettbewerb, neuen Geschäftsmodellen oder der Konjunktur -
verursacht.
In der Krise ist fundierte rechtliche Beratung unerlässlich und muss so früh wie möglich eingeholt werden.
Ich begleite Sie bei der Sanierung und Restrukturierung Ihres Unternehmens, bei der Überprüfung von Insolvenzgründen (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung), Erstellung von Sanierungskonzepten oder bei Verhandlungen mit den Beteiligten (zum Beispiel Lieferanten, Banken, Kunden, Arbeitnehmern).
Bei Bedarf ziehe ich in Absprache mit Ihnen weitere Berater aus meinem Netzwerk hinzu.
„Im Wirtschaftsleben kommt es immer wieder zu Krisen, die Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage bringen."
Ich bin zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsberater und berate Sie in der Krise Ihres Unternehmens oder zu Maßnahmen bei einer Krise Ihres Geschäftspartners zu Ihren
Rechten, Pflichten und Sanierungsmöglichkeiten in enger Absprache mit Ihren Unternehmens-/oder Steuerberatern.
Besonderes Augenmerk liegt auf den Insolvenzantragspflichten und der persönlichen Haftung des GmbH-Geschäftsführers bzw. deren Vermeidung.
Im eröffneten Insolvenzverfahren vertrete ich Ihre Interessen gegenüber dem Insolvenzverwalter außergerichtlich sowie im gerichtlichen Haftungs- oder Anfechtungs-Prozess.
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Gesetzliche Änderungen für Unternehmen – was Sie jetzt wissen müssen
Aufgrund der Corona-Pandemie hat die deutsche Regierung die
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sowie weitere Gesetze zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie u.a. im Insolvenzrecht erlassen.
Was das für Ihr Unternehmen bedeutet, kläre ich mit Ihnen in einem Erstgespräch.
Fragen Sie mich jetzt an – als zertifizierter Krisenberater stehe ich Ihnen für alle Fragen rund um Ihre Rechte und Pflichten zur Verfügung.